Mehrebenenmodell

Quellen:
Petzold H., Integrative Supervision, Meta-Consulting & Organisationsentwicklung, S 234 ff.

Das Mehrebenenmodell der Supervision zeigt die Struktur des Supervisionsgeschehens, das Geflecht und die Hierarchie der supervisorischen Beziehungen. Sie hat nicht nur Auswirkung auf den rechtlichen, ethischen und klinischen Kontext, sondern ist auch supervisionsmethodisch zu reflektieren.

Als Form einer spezifischen Beratung unterliegt die Supervision gesetzlicher Schweigepflicht. Hier entsteht eine nicht unerhebliche juristische Problematik, wenn Betreuungsprozesse in die Supervision getragen werden (Fall- bzw. Prozesssupervision) oder diese Supervisionsprozesse in der Lehrsupervision weiter bearbeitet werden.

Bezugnehmend auf den Ethikdiskurs in der Supervision, in dem die Würde, Mündigkeit und Gleichwertigkeit des anderen als Subjekt ernst zu nehmen ist, birgt das Mehrebenenkonzept auch eine ethische Problematik. Man kann Diskretionsprobleme zwar konsensuell aufheben, aber die Freiräume der Betroffenen, nicht zuzustimmen, sind oft sehr begrenzt. Das ethische Argument ist auch aus systemischer Sicht zu beleuchten, wo Vertrauen einerseits komplexitätsreduzierend wird und Vertrauensmissbrauch Störungen im System hervorrufen. Das Prinzip der Offenheit und Transparenz ist Voraussetzung, dass der Respekt vor der Integrität des anderen Grundlage einer klaren und konstruktiven Interaktion ist. Wo immer PatientInnen oder KlientInnen ohne deren Zustimmung in Supervisionsprozessen vorgestellt werden, werden die dargestellten ethischen Leitprinzipien grundsätzlich verletzt und es ist nicht bedeutend, ob diese "Falldarstellung" anonymisiert erfolgt, oder nicht. Als Grundregel gilt der "informed consent", die "informierte Zustimmung", in dem zwischen allen Beteiligten abgeklärt wird, welche Informationsflüsse wie laufen dürfen.

Im klinischen Kontext ist zu beachten, dass durch Supervision, Lehr-/Kontrollsupervision von denen der Klient nichts weiß, ein "unsichtbarer Dritter" hinzukommt, der Wirkung hat. Wenn mangels Offenlegung und Zustimmung diese Wirkungen zwar wahrgenommen, aber nicht transparent sind, kann das zu Dissonanzen führen, die nicht aufgelöst werden können. Zusätzlich wird noch ein zentraler Wirkmechanismus der Supervision konterkariert, nämlich die Partizipation des Klienten an den gemeinsam vollzogenen Problemlösungsprozess.
Die KlientIn hat keine Möglichkeit der Rückmeldung an den/die SupervisorIn. Der Bericht geht von der SupervisandIn aus, mit all ihren Einfärbungen, Ausblendungen, Fehlwahrnehmungen usw. So läuft das Setting permanet der Gefahr der Kontaminierung, wenn Supervison und Kontrollsupervision nicht offengelegt sind.

Mögliche Mehrebenenstruktur in der Supervision

Mehrebenenmodell