Grundprinzipien der Ethiktheorie in der Integrativen Supervision

Integrative Supervision vertritt einerseits eine Position diskursiver, situativer Ethik im gegenseitigen Austausch, die andererseits auch eine metaethische Dimension hat. Diese orientiert sich an den Ergebnissen ethischer Auseinandersetzungen der letzten Jahrhunderte, die zu einem "metaethischen Milieu" geführt haben. Aus der Grundhaltung der Mehrperspektivität bezieht die Integrative Supervision eine plurale Position.

Potentiale des Menschen in seiner Hominität (Menschennatur) für die Entwicklung von Humanität:

  • Selbst- und Welterkenntnis
  • Selbstsorge und Gemeinwohlorientierung
  • kreative Selbst- und Weltgestaltung
  • Souveränität und Solidarität durch Kooperation (zusammenwirkend), Narrativität (erzählend), Reflexion (nachdenkend), Diskursivität (schlussfolgernd)

in sittlichem, helfendem und ästhetischem Handeln.

Die damit verbundene Hoffnung ist mit der Tatsache konfrontiert, dass diese Potentiale immer wieder verletzt werden. Beide Potentiale, die der Dignität (Würdigkeit) und die der Destruktivität (Zerstörung) sind Möglichkeiten des Menschseins. Das erfordert eine wachsame Haltung, um für Humanität einzutreten. Diese Wachsamkeit ist Grundhaltung Integrativer Supervision.

Integrative Ethik

Sollens-/Pflichtethtik

Selbstlosigkeit
Gemeinwohl
Solidarität
Hilfsbereitschaft
Gerechtigkeit
Opferbereitschaft
Gesellschaft
usw.

Strebensethik

Egoismus
Wollen
Können
Haben
Selbststeigerung
Erwerb von Gütern
Selbstwirksamkeit
usw.

Ethische Leitprinzipien

Anthropologisches Axiom bewusster, reflexiver und fundamental relationaler Subjektivität.

  • Selbstbetroffenheit
  • Diskursethik (Habermas)
  • Koexistive Intersubjektivität bzw. Mutualität (Marcel)
  • Verantwortungsethik (Moreno)
  • Alterität (Lévinas)
    Beziehungsethik basierend auf der angewandten Ethik

Im Supervisionssetting:

  • informed consent (informierte Übereinstimmung)
  • client dignity (Würde des Klienten)
  • client security (Sicherheit des Klienten)
  • client well-being (Wohlbefinden des Klienten)

Grundregeln Integrativer Supervision

  • Der Supervisand bringt die prinzipielle Bereitschaft mit, sich in der Supervision mit sich und seinem Handeln auseinanderzusetzen. Das geschieht in einer Form, in der er seinen Möglichkeiten entsprechend seine Kompetenzen (Fähigkeiten) und Performanzen (Fertigkeiten), seine Probleme und subjektiven Theorien einbringt, Mitverantwortung für das Gelingen übernimmt und die Integrität des Supervisors nicht verletzt.
  • Der Supervisor bringt engagierte Bereitschaft mit, sich aus einer intersubjektiven Grundhaltung mit dem Supervisanden als Person, seiner beruflichen Situation, seinen Schwierigkeiten und Belastungen aber auch mit seinen Ressourcen, Kompetenzen und Entwicklungsaufgaben auseinanderzusetzen, um mit ihm nach Kräften mit professioneller Hilfe, Unterstützung und Förderung gibt.
  • Supervisand und Supervisor anerkennen die "Expertenschaft" des jeweils anderen und von sich. Sie anerkennen auch die "Andersheit des Anderen" und achten ihre "Souveränität". Sie bemühen sich, auftretende Probleme in der Supervisionsbeziehung ko-respondierend und lösungsorientiert zu bearbeiten.
  • Das Setting muss gewährleisten, dass "informierte Übereinstimmung" (informed consent), Fachlichkeit und die Würde des Supervisanden gesichert (client dignity) sind und der Supervisor die Bereitschaft hat, seine Arbeit (mit Zustimmung des Supervisande) selbst durch Supervision fachlich überprüfen und unterstützen zu lassen.
  • Das Supervisionsverfahren und die Methode muss gewährleisten, dass in größtmöglicher Flexibilität auf den Hintergrund philosophischer und psychologischer Beziehungstheorie reflektierte, begründbare und prozessual veränderbare Regeln der Beziehungsgestaltung mit den Supervisanden ausgehandelt und vereinbart werden. (vgl. Petzold 1999r)